Angehörige, Freunde oder der Betreuer haben die Möglichkeit, rund um die Uhr beim Sterbenden zu wachen, mit Übernachtungsmöglichkeiten und Verpflegung. Der Sterbende bleibt, auch bei Unterbringung im Doppelzimmer, in seinem eigenen Raum, gegebenenfalls wird sein Mitbewohner vorübergehend verlegt.

Die ärztliche Betreuung in der Sterbephase erfolgt entsprechend der Patientenverfügung, in Absprache mit dem Bewohner selbst, den Angehörigen und/oder dem Betreuer. Die medizinische Begleitung erfolgt in enger Absprache mit dem Hausarzt und gegebenenfalls mit der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) und deren Ärzten.

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